Wohnungsbauprämie
Was ist die Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie ist ein vom Staat gefördertes Programm, um den Wohnungsbau anzukurbeln, dieser muss nicht zurückgezahlt werden. Diese wird als Zuschuss zu Sparverträgen für jeden, der ein Eigenheim kaufen, bauen oder renovieren möchte. Die Wohnungsbauprämie sowie die Einkommensgrenzen wurden zum ersten Januar 2021 deutlich angehoben. Die Förderung ist allerdings bestimmten Voraussetzungen vorbehalten. Hierzu erfahren Sie mehr in diesem Beitrag.
Was sind die Vorrausetzungen für den Antrag der Wohnungsbauprämie?
Die Voraussetzungen für die Wohnungsbauprämie sind im „WoPG 1996 – Wohnungsbau-Prämiengesetz“ festgelegt. Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, musst Du unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland sowie mindestens 16 Jahre alt sein.
Wenn Du diese Voraussetzungen erfüllst, musst Du mit festgelegten Sparverträgen regelmäßig für den Wohnungsbau sparen. Dabei darfst Du die Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Bausparer sind eine beliebte Variante der Förderung
Der Staat fördert viele verschiedene Arten der Sparverträge, am wichtigsten sind hierbei die Bausparverträge. Auf diesen musst Du mindestens 50 €, maximal 700 € (für die maximale Förderung) im Jahr einzahlen. Dazu zählen keine vermögenswirksamen Leistungen und keine Gelder, für die bereits eine weitere staatliche Förderung läuft.
Normalerweise würdest Du den Bausparvertrag so klein wie möglich dimensionieren. Damit Du so geringe Abschlussgebühren (1 % oder 1,6 %), wie möglich aus der Bausparsumme zu haben. Mit unserer Strategie dimensionieren wir den Bausparvertrag jedoch so, dass Du ihn als Bauspar-Blankodarlehen nutzen kannst. Das ist je nach Tarif und je nach Bausparkasse dann eine Höhe 30.000 Euro, 50.000 Euro oder 60.000 Euro.
Die Bausparsumme erhöhst Du jeweils um die Einzahlungen in der voraussichtlich geplante Spardauer. Damit erzielst Du ein maximal hohes Bauspar-Blankodarlehen (mit maximal hoher Vorfinanzierung).
Bei den meisten unserer Kunden und bei den meisten Bausparkassen und Tarifen reicht die Bonität nicht aus. Das liegt insbesondere an einem zu schlechten Schufa-Score. Alle Bausparkassen vergeben jedoch einen Bonus und eine Bonitätserleichterung für Bestandskunden. Diesen bekommst Du im Regelfall ab drei Jahren, und er wirkt sich positiv auf das Vorhaben aus.
Die Wohnungsbauprämie kannst Du auch bei Blankodarlehen während der Vorfinanzierung nutzen.
Beispiel: 50.000 Euro Blankodarlehen, 200 Euro Sparrate pro Monat, neun Jahre Vorfinanzierungsdauer, verheiratet → 1.260 Euro Zuschuss
Für die Wohnungsbauprämie fördert die Bank aber nicht nur bei Bausparverträgen. Wenn Du Anteile an einer Baugenossenschaft und Wohnungsgenossenschaft kaufst, fördert die Bank diese Einsätze ebenfalls. Auch hierbei musst Du einen Mindesteinsatz einzahlen.
Was sind die Einkommensgrenzen für die Beanspruchung der Wohnungsbauprämie?
Das zu versteuernde Einkommen eines Singles darf im Jahr nicht höher liegen als 35.000 Euro. Wohingegen bei einem Ehepaar 70.000 € die maximale Grenze ist. Fällt das zu versteuernde Einkommen höher aus, entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Die jährliche Einzahlung wird allerdings nicht unbegrenzter Höhe bezuschusst, diese liegt bei 700 € als Alleinstehender sowie bei 1.400 € bei Verheirateten. Davon werden maximal 10 % als Wohnungsbauprämie bezuschusst, welche dann eine Höhe von 70 € oder 140 € ergibt.
Damit die Wohnungsbauprämie gutgeschrieben wird, muss der Vertrag mindestens sieben Jahre laufen. In diesem wird jedes Jahr die Wohnungsbauprämie vermerkt, diese wird erst gutgeschrieben bei Auszahlung mit wohn-wirtschaftlicher Verwendung.
Die Einkommensgrenzen aus dem Gesetz (35.000 Euro als Alleinstehender, 70.000 Euro als Verheiratete) beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, dort kommen die Freibeträge noch obendrauf, daraus ergibt sich folgende Tabelle:
„Zu versteuernde Einkommen?“ Was ist das?
Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Vielmehr ist das zu versteuernde Einkommen der Betrag, bei dem die Bank Dir zuvor die Kosten und Freibeträge abzieht. Dies setzt sich aus Werbungskosten, Betriebs- und Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Kinder- sowie sonstige Freibeträge zusammen.
Zugleich spielt es eine Rolle, ob Du Angestellter/Arbeiter in die Rentenversicherung einzahlst oder als Beamter eine Pension erhältst.
Doch auch wenn Dein Bruttoeinkommen schon deutlich über den 35.000 € als Alleinstehender liegt, kannst Du dennoch die Wohnungsbauprämie erhalten. Dies ist möglich, wenn Du zum Beispiel mehrere Kinder hast, aber keine weiteren Einkünfte beziehst.
Ein Paar mit zwei Kindern befindet sich im Angestelltenverhältnis und erzielt keine weiteren Einkünfte. Sie können mit einem Jahresbruttoeinkommen von ungefähr
80.000 € meist noch unter der Einkommensgrenze von 70.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen) liegen. Somit wären diese berechtigt, die Wohnungsbauprämie zu beanspruchen.
Bei den meisten unserer Kunden und bei den meisten Bausparkassen und Tarifen reicht die Bonität nicht aus. Das liegt insbesondere an einem zu schlechten Schufa-Score. Alle Bausparkassen vergeben jedoch einen Bonus und eine Bonitätserleichterung für Bestandskunden. Diesen bekommst Du im Regelfall ab drei Jahren, und er wirkt sich positiv auf das Vorhaben aus.
Die Wohnungsbauprämie kannst Du auch bei Blankodarlehen während der Vorfinanzierung nutzen.
Beispiel: 50.000 Euro Blankodarlehen, 200 Euro Sparrate pro Monat, neun Jahre Vorfinanzierungsdauer, verheiratet → 1.260 Euro Zuschuss
Für die Wohnungsbauprämie fördert die Bank aber nicht nur bei Bausparverträgen. Wenn Du Anteile an einer Baugenossenschaft und Wohnungsgenossenschaft kaufst, fördert die Bank diese Einsätze ebenfalls. Auch hierbei musst Du einen Mindesteinsatz einzahlen.
Doch wo finde ich das „zu versteuernde Einkommen“?
Dein Sozialbetrag sowie Dein Einkommen verändert sich jedes Jahr ein bisschen. Doch es gibt einen sicheren Weg festzustellen, ob Du in dem jeweiligen Jahr noch berechtigt bist, die Wohnungsbauprämie zu beanspruchen. Siehe dazu im Steuerbescheid des jeweiligen Jahres auf der zweiten Seite nach. Dort findest Du die „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“, dort am Ende der Berechnung ist die Angabe „zu versteuernde Einkommen“. Diese Zahl darf bei Alleinstehenden ohne Freibeträge nicht höher als 35.000 Euro liegen. Beachte jedoch die Tabelle oben, mit den jeweiligen Freibeträgen kannst Du durchaus mehr „zu versteuernde Einkommen“ besitzen.
Die Wohnungsbauprämie wird nicht direkt ausgezahlt, warum?
Die Wohnungsbauprämie wird nicht direkt ausgezahlt. Die Bausparkasse überprüft vorher, ob du Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hast oder nicht. Das kannst Du über den jährlichen Kontoauszug einsehen. Dort siehst Du, ob die Prämie für das beantragte Jahr vorgemerkt wurde. Bemerke bitte, ausgezahlt wird diese erst bei Nachweis einer „wohn-wirtschaftlichen Verwendung“.
Muss ich die Prämie zur „wohnwirtschaftliche Verwendung“ nutzen?
Ja musst Du. Die Voraussetzung zur Auszahlung der Wohnungsbauprämie besagt, dass Du den geförderten Sparplan zur wohn-wirtschaftlichen Verwendung nutzen musst. Denn andernfalls erlischt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.
Was ist eine „wohnwirtschaftliche Verwendung“?
„Eine wohn-wirtschaftliche Verwendung“ bedeutet, dass Du Dein angespartes Guthaben für Zwecke wie die Renovierung eines Hauses verwenden musst. Das heißt: Du musst das Geld für einen Kauf, einen Neubau oder einer Modernisierung einer Immobilie nutzen.
Vorteile für unter 25-jährige
Wenn du bei Vertragsabschluss unter 25 Jahre jung bist, dann bist Du nicht an die engen Vorschriften bei der Verwendung gebunden, d. h. nach den sieben Jahren Laufzeit steht der Betrag zur freien Verfügung (z.b. Autokauf, Möbel, usw.).
Das Ganze funktioniert jedoch nur mit einem Vertrag, für einen zweiten ist die wohn-wirtschaftliche Verwendung wieder Pflicht. Durch diese gesonderte Regel ist es empfehlenswert einen Bausparvertrag vor dem 25ten Lebensjahr abzuschließen.
Antrag auf Wohnungsbauprämie? Was gehört dort hinein?
In der Regel senden die Bausparkassen den Antrag zur Wohnungsbauprämie jährlich zu. Falls nicht, kannst du diesen mittlerweile bei vielen Bausparkassen online beantragen.
Du kannst nur zwei Jahre rückwirkend die Prämie beantragen. Dies bedeutet, dass du die Prämie von 2021 noch bis Ende 2023 beantragen kannst.
Für den Antrag der Wohnungsbauprämie benötigst du ein paar Angaben aus Deinem Bausparvertrag, welcher gefördert werden soll. Du brauchst die Vertrags- oder Bausparnummer, Deine Steueridentifikationsnummer sowie Deinen Steuerbescheid für das Antragsjahr.
Vergiss nicht den Antrag zu unterschreiben oder digital zu signieren, sonst ist dieser nicht gültig. Falls Du Dir unsicher bist, ob du die Wohnungsbauprämie erhältst, solltest du dennoch den Antrag auf diese stellen. Die Bausparkasse merkt die Wohnungsbauprämie nicht vor, wenn du die Einkommensgrenze von 35.000 Euro als Alleinstehender überschreitest.
Für Bestandsverträge von vor 2009 gelten andere Verwendungszwecke
Wenn Du Deinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen hast, gelten andere Verwendungszwecke für Dich. Dein Glück, Du darfst nach 7 Jahren Vertragslaufzeit frei über das Geld verfügen und bist nicht an einen wohn wirtschaftlichen Verwendungszweck gebunden. Um eine vorzeitige Kündigung zu erwirken, ohne die Wohnungsbauprämie zu verlieren, musste mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
• Die Beiträge werden sofort für einen Wohnungsbau verwendet
• Der Partner des Bausparers oder er selber ist verstorben
• Der Partner des Bausparers oder er selber ist arbeitsunfähig geworden
• Der Partner des Bausparers oder er selber ist arbeitslos geworden, Voraussetzung ist eine Arbeitslosigkeit von länger als zwölf Monate
• Der Vertrag wird auf einen Angehörigen übertragen, der diesen fortsetzt