Als Vermieter stellst Du anderen Personen Dein Eigentum zur Verfügung. Deine Mieter können jederzeit mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist das Vertragsverhältnis beenden. Du hingegen hast nur in seltenen Fällen die Möglichkeit dazu. Eine davon ist die Eigenbedarfskündigung.
Worauf musst Du als Vermieter bei der Eigenbedarfskündigung achten?
Wenn Du den Wohnraum selbst nutzen oder einem nahen Verwandten zur Verfügung stellen möchtest, darfst Du Deinem Mieter kündigen. Dabei solltest Du Dich aber an die gesetzlichen Vorschriften halten. Sonst wird Deine Kündigung schnell unwirksam und der Mieter darf bleiben.
Wer kann Eigenbedarf anmelden?
Als Vermieter kannst Du für Dich selbst oder für einen nahen Verwandten Eigenbedarf anmelden. Dazu zählen zum Beispiel die folgenden Personengruppen.
- Eigene Kinder
- Schwiegersohn oder Schwiegertochter
- Eltern
- Schwiegereltern
- Großeltern
- Enkel
- Geschwister
- Neffen und Nichten
- Ehegatten
Gegebenenfalls ist die Eigenbedarfskündigung auch gültig, wenn es sich um einen entfernteren Verwandten handelt. Hierbei kommt es aber immer auf den Einzelfall an. Besonders wichtig ist, welche Beziehung Du zu der betreffenden Person pflegst. Ein Beispiel hierfür. Wenn Du in sehr engen Kontakt zu Deinem Schwager stehst und das versichern kannst, könntest Du für diesen Eigenbedarf anmelden. Nachzulesen auf www.anwalt.org
Unter welchen Voraussetzungen darf eine Eigenbedarfskündigung erfolgen?
Unter welchen Voraussetzungen darf eine Eigenbedarfs-kündigung erfolgen?
Um den Mieter und dessen Wohnverhältnis zu schützen, darfst Du als Vermieter nicht einfach aus Lust und Laune Eigenbedarfskündigungen verschicken. Du bist verpflichtet, Deine Gründe nachvollziehbar darzulegen. Bleibst Du zu vage, besteht die Gefahr, dass die Kündigung anfechtbar ist. Mögliche nachvollziehbare Gründe können zum Beispiel diese sein:
- Deine eigene Wohnung ist unbewohnbar geworden und Du brauchst ein neues Zuhause
- ein naher Angehöriger möchte seine Familie vergrößern und benötigt deswegen mehr Wohnraum
- Deine eigene Wohnung ist unbewohnbar geworden und Du brauchst ein neues Zuhause
- ein naher Angehöriger möchte seine Familie vergrößern und benötigt deswegen mehr Wohnraum
Hinweis: Lege Deine Gründe möglichst klar und detailliert im Kündigungsschreiben dar. Wenn Du das versäumst, kann der Mieter Widerspruch einlegen. Die Eigenbedarfskündigung kann in manchen Fällen sogar unwirksam werden. Gib neben den Gründen an, welche Person in die Wohnung ziehen soll und weise den Mieter auf sein Widerspruchsrecht hin. Wenn Du Dir unsicher bist, was ins Kündigungsschreiben gehört, kann ein Anwalt für Mietrecht Klarheit verschaffen.
Welche Kündigungsfristen gelten bei Eigenbedarf?
Wie lang die Kündigungsfrist ist, hängt davon ab, wie lange der Mieter bereits in der Wohnung lebt. Üblicherweise liegt sie bei drei Monaten. Besteht das Mietverhältnis seit mehr als fünf Jahren, verlängert sich die Kündigungsfrist auf sechs Monate. Wohnt der Mieter mehr als acht Jahre in der Wohnung, gelten sogar neun Monate Kündigungsfrist. Ferner muss die Kündigung bis zum dritten Werktag des Kalendermonats beim Mieter eingehen. Weitere Hinweise auf dgb.de
Ist ein Widerspruch gegen eine Eigenbedarfskündigung möglich?
Ist ein Widerspruch gegen eine Eigenbedarfs-kündigung möglich?
Mieter können in bestimmten Fällen Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung einlegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Du Deine Gründe nicht umfassend darlegst oder sie zweifelhaft sind. Wenn Dir eine vergleichbare Wohnung zur Verfügung steht, die Du nutzen kannst, hätte der Mieter berechtigten Anspruch auf einen Widerspruch. In diesem Fall stehen die Chancen für Dich schlecht.
Darüber hinaus können Mieter der Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn sie nachweisen können, dass ein besonderer Härtefall vorliegt. Dieser ist zum Beispiel gegeben, wenn das Mietverhältnis schon sehr lange besteht. Und der Person zusätzlich aufgrund ihres hohen Alters kein Umzug mehr zuzumuten ist. Auch eine Schwangerschaft, eine Erkrankung oder eine starke Einschränkung der Mobilität sind mögliche Härtefälle. Eventuell findet der Mieter innerhalb der Kündigungsfrist trotz Bemühungen keinen zumutbaren Wohnraum. Dann kann er ebenfalls Widerspruch aufgrund besonderer Härte einlegen. Nicht immer wird die Eigenbedarfskündigung aus diesen Gründen vollständig unwirksam. Manchmal wird der Person dann ein längerer Zeitraum für den Umzug zugestanden.
Der Mieter muss bis maximal zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist Widerspruch einlegen, damit dieser wirksam ist.
Welche Maßnahmen dürfen Vermieter ergreifen, wenn der Mieter nicht auszieht?
Sofern die Eigenbedarfskündigung wirksam ist und der Mieter nicht innerhalb der Frist berechtigt Widerspruch einlegt, muss er die Wohnung räumen. Falls er das nicht tut, ist das für Dich als Vermieter sehr ärgerlich. Vor allem, wenn Du bereits fest mit dem Wohnraum gerechnet hast. Um Dein Recht zu erhalten, kannst Du Räumungsklage erheben. Zuständig ist das jeweilige Amtsgericht.
Der Mieter kann im Rahmen des Rechtsstreits versuchen, eine Räumungsfrist zu bekommen. Die kann maximal bis zu einem Jahr betragen, ist meist aber eher drei Monate lang. Diese soll den Mieter vor drohender Wohnungslosigkeit schützen. Wenn Du Eigenbedarf anmelden willst, solltest Du das unbedingt früh genug tun. Dabei solltest Du aber im Hinterkopf haben, dass es eventuell zu einem Rechtsstreit kommen kann.
Verlässt der Mieter auch nach Ablauf der Räumungsfrist die Wohnung nicht, kannst Du die Zwangsvollstreckung beantragen.
Was passiert bei vorgetäuschtem Eigenbedarf?
Vermieter dürfen keine Eigenbedarfskündigung verschicken, um unliebsame Mieter loszuwerden oder die Wohnung anschließend zu einem deutlich höheren Preis zu vermieten. Unzulässig ist die Kündigung auch, wenn als Begründung möglicherweise eintretende Ereignisse angegeben werden. Kommt es später heraus, dass es sich um vorgetäuschten Eigenbedarf gehandelt hat, ist der Vermieter dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig.
Weiterführende Informationen:
https://www.mdr.de/ratgeber/recht/eigenbedarf-kuendigung-vermieter-wohnungsmarkt-mieter-100.html
Weiterführende Informationen:
https://www.mdr.de/ratgeber/recht/
eigenbedarf-kuendigung-vermieter-wohnungsmarkt-mieter-100.html