34c
Der Paragraph 34c der Gewerbeordnung regelt die Tätigkeit von Maklern, Bauträgern und Baubetreuern. Welche Voraussetzungen Du erfüllen musst erfährst Du hier.
34c GewO
Bei der 34c GewO handelt es sich, um einen Paragrafen der Gewerbeordnung. Personen, die Abschlüsse von Verträgen über Grundstücke und Räume erzielen, benötigen eine Erlaubnis, damit sie tätig sein können. Dies beinhaltet auch Abschlüsse von Darlehensverträgen. Diese Erlaubnis brauchen auch Bauherren, die fremde Rechnungen vorbereiten und durchführen. Da andere sie mit ihren Vermögenswerten betrauen, benötigen sie den 34c GewO.
34c IHK
In einigen Bundesländern ist die Industrie- und Handelskammer für die Erteilung der Erlaubnis zuständig. Damit Du die Bescheinigung 34c von der IHK erhältst, musst Du einen Antrag stellen. Dafür stellt die IHK Dir ein Antragsformular auf der jeweiligen Website bereit. Dieses musst Du lediglich herunterladen und ausfüllen. Je nach IHK kannst Du das Formular dann über ein elektronisches Antragsverfahren hochladen. Andernfalls schickst Du es per Mail dem/der zuständige/n Sachbearbeiter/in zu.
34c GewO Voraussetzungen
Für die Zulassung nach § 34c GewO gibt es zwei Voraussetzungen, für die Du ein paar Nachweise erbringen musst. Diese sind ähnlich der Voraussetzungen für den 34i. Für die Zulassung musst Du zuverlässig sein. Das bedeutet, Du darfst in den letzten fünf Jahren vor der Antragsstellung keinerlei Verbrechen begehen. Die zuständige Behörde möchte ein polizeiliches Führungszeugnis, um zu prüfen, ob Du in den fünf Jahren straffällig warst. Falls dies der Fall ist, kann Dir die Behörde die Erlaubnis untersagen. Du benötigst außerdem geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, dafür musst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung Deines Finanzamts und Steueramts vorlegen. Dazu brauchst Du noch einen Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts und eine Bescheinigung des Insolvenzgerichts. Zudem kommt noch der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und eine Kopie des Personalausweises / Reisepasses.
Wo kann ich die Zulassung nach 34c beantragen?
Die Zulassung bekommst Du je nach Bundesland beim Gewerbeamt, Bezirksamt oder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Auf der Karte kannst Du erkennen, welche Zulassungsbehörde in Deinem Bundesland zuständig ist. Wichtig ist auch zu wissen, dass bei natürlichen Personen, die Behörde zuständig ist, in deren Zuständigkeit die Betriebsstätte liegt. Bei juristischen Personen hingegen geht es um die Lage der Hauptniederlassung.
Wo kann ich die Zulassung nach 34c beantragen?
Die Zulassung bekommst Du je nach Bundesland beim Gewerbeamt, Bezirksamt oder bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Auf der Karte kannst Du erkennen, welche Zulassungsbehörde in Deinem Bundesland zuständig ist. Wichtig ist auch zu wissen, dass bei natürlichen Personen, die Behörde zuständig ist, in deren Zuständigkeit die Betriebsstätte liegt. Bei juristischen Personen hingegen geht es um die Lage der Hauptniederlassung.
Gewerbeerlaubnis 34c Kosten
Je nach beantragter Tätigkeit nach der Gewerbeerlaubnis 34c variieren die Kosten stark. Immobilienmakler und Baubetreuer müssen eine Gebühr von 306 € für natürliche Personen (357 € für juristische Personen) zahlen. Für die Erlaubnis als Darlehensvermittler hingegen zahlst Du eine Gebühr von 102 bis 2.040 Euro. Leider können wir keine konkrete Aussage treffen, da die Höhe der Kosten von verschiedenen Faktoren abhängt. Dazu gehören die Anzahl und den Umfang der Tätigkeiten, der Rechtspersönlichkeit des Antragstellers und der Region. Und damit auch von der zuständigen Behörde.
Unterschied 34c und 34i
Bei beiden handelt es sich, um Gewerbeordnungen zur Vermittlung von Darlehen. Aufgrund dessen kommt immer wieder die Frage auf, was der Unterschied zwischen 34c und 34i ist. Genau das versuchen wir Dir hier etwas verständlicher zu machen, damit Du weißt, wer wofür zuständig ist. Wie bereits erwähnt, ist der § 34c für Bauträger, Makler und Darlehensvermittler. Der § 34i ist für Immobiliardarlehensvermittler. Der wesentliche Unterschied ist also, dass der Darlehensvermittler nach 34c Darlehen abgesehen von Immobiliardarlehen vermitteln kann. Die Immobiliardarlehen darf nur ein nach 34i geprüfter Immobiliardarlehensvermittler vermitteln. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Du für den 34i eine Sachkundeprüfung ablegen musst. Beim 34c dagegen musst Du nur nachweisen, dass Du zuverlässig bist. Außerdem das Du über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse verfügst.