34d

Wir erzählen Dir alles was Du zur Tätigkeit zum Versicherungsvermittler /-makler wissen musst.

Was ist der 34d GewO?

Der 34d ist ein Paragraf der Gewerbeordnung, der die Tätigkeit von Versicherungsvermittler und Versicherungsberater regelt. Darin steht auch, dass der Versicherungsberater unabhängig von der Versicherungswirtschaft sein muss. Der Versicherungsberater darf kein Geld von Versicherungsunternehmen annehmen, sondern nur von deinem Kunden. Dies ist der Fall, damit der Berater objektiv und neutral bleiben kann und den Kunden bestmöglich beraten kann.

Voraussetzungen für den 34d

Die Voraussetzungen für den 34d sind ähnlich denen für den 34i. Auch für den 34d musst Du Deine Zuverlässigkeit nachweisen können. Das heißt, in den vorherigen fünf Jahren darfst Du keinesfalls ein Verbrechen begehen. Du benötigst geordnete Vermögensverhältnisse, welche Du nachweisen musst. Für die Tätigkeit nach § 34d brauchst Du eine Berufshaftpflichtversicherung, die über die benötigten Deckungssummen verfügen. Diese belaufen sich auf 1.300.380 € pro Versicherungsfall und 1.924.560 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Außerdem benötigst Du noch einen Sachkundenachweis, dafür legst Du die Sachkundeprüfung ab.

Aufgaben der Tätigkeit nach §34d

Als Versicherungsmakler oder Versicherungsberater nach § 34d bist Du für die Beratung beziehungsweise Vermittlung von Versicherungen verantwortlich. Die Tätigkeit berechtigt Dich dazu, Versicherungsverträge zu vermitteln oder abzuschließen. Dabei wirst du von dem Versicherungsunternehmen, bei dem Du den Vertrag abschließt, vergütet. Als Versicherungsberaters gehst Du auf die Wünsche und Bedürfnisse Deines Kunden ein. Du berätst ihn objektiv zu den verschiedensten Versicherungsprodukten. Deine Vergütung für die Beratung erhältst Du von Deinem Kunden.

Sachkundeprüfung 34d

Um Deine Sachkunde nachzuweisen, musst Du die Sachkundeprüfung „Geprüfte/r Fachmann/ Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK“ ablegen. Die Prüfung beinhaltet zwei Teile. Innerhalb von 20 Minuten legst Du Deine mündliche Prüfung ab. Die mündliche Prüfung findet in Form eines simulierten Beratungsgespräches statt. Dafür imitiert einer von den Prüfern einen Kunden, den Du beraten musst. Bei dem zweiten Teil handelt es sich, um den schriftlichen Teil, welcher 118 Fragen umfasst. Die 118 Fragen setzen sich aus elf verschiedenen Teilbereichen zusammen.

1.

Private Vorsorge: 16 Fragen

2.

Gesetzliche Rentenversicherung: 6 Fragen

3.

Betriebliche Altersvorsorge: 8 Fragen

4.

Kranken- und Pflegeversicherung: 12 Fragen 

5.

Unfallversicherung: 10 Fragen 

6.

Rechtliche Grundlagen: 18 Fragen

7.

Hausratversicherung: 11 Fragen

8.

Gebäudeversicherung: 11 Fragen

9.

Haftpflichtversicherung: 12 Fragen

10.

Kraftfahrtversicherung: 8 Fragen

11.

Rechtsschutzversicherung: 6 Fragen

1.

Private Vorsorge: 16 Fragen

2.

Gesetzliche Rentenversicherung: 6 Fragen

3.

Betriebliche Altersvorsorge: 8 Fragen

4.

Kranken- und Pflegeversicherung: 12 Fragen 

5.

Unfallversicherung: 10 Fragen 

6.

Rechtliche Grundlagen: 18 Fragen

7.

Hausratversicherung: 11 Fragen

8.

Gebäudeversicherung: 11 Fragen

9.

Haftpflichtversicherung: 12 Fragen

10.

Kraftfahrtversicherung: 8 Fragen

11.

Rechtsschutzversicherung: 6 Fragen