Wohnungseigentumsgesetz

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt, wie Wohnungen in einem Mehrfamilienhaus geteilt und genutzt werden. Hier sind die wichtigsten Dinge, die Du darüber wissen solltest.

Was ist das Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Das WEG ist ein Gesetz in Deutschland, das das Wohnungseigentum regelt. Es gilt für Mehrfamilienhäuser, bei denen Eigentümer ihre Wohnungen separat besitzen, aber auch zusammen für das Gebäude verantwortlich sind.

Wie entsteht Wohnungseigentum nach dem WEG?

Wenn ein Gebäude gebaut wird, können die Wohnungen als Wohnungseigentum geteilt werden. Jede Wohnung wird dann zu einem eigenen Eigentum, ähnlich wie bei einem eigenen Haus. Die Anteile, wie Treppenhäuser oder Garten, werden gemeinsam genutzt.

Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum im WEG

Beim Eigentum gibt zwei Arten: Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. Hierzu gehören Teile des Gebäudes, die von allen Bewohnern gemeinsam genutzt werden, wie Treppenhäuser, Dach oder auch der Garten. Das Sondereigentum ist das, was jeder Eigentümer für sich besitzt. Er hat das alleinige Nutzungsrecht dafür.

Die Eigentümerversammlung nach dem WEG

Eigentümer treffen sich regelmäßig auf einer Versammlung. Hier werden Entscheidungen getroffen, wie zu Renovierungen oder das Budget für das Jahr.

Das Hausgeld (WEG)

Jeder Eigentümer zahlt regelmäßig einen Betrag, das Hausgeld. Damit werden Kosten gedeckt, wie zum Beispiel die Instandhaltung des Gebäudes oder auch die Reinigung von gemeinschaftlichen Flächen. Also Kosten, die nur die Gemeinschaft betreffen.

Verwalter und Verwaltungsbeirat (WEG)

Manchmal wird ein Verwalter bestellt, der die Aufgaben regelt, dieser kann von einem Beirat unterstützt werden kann. Diese Personen werden von der Eigentümerversammlung gewählt.
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